Herkunft von Tatverdächtigen: Presserat lockert Kodex

Der Presserat erlaubt, die Herkunft mutmaßlicher Straftäter*innen zu erwähnen. Die neue Regel gilt bei „begründetem öffentlichen Interesse“.

Hände mit Handschellen hinter Rücken

Wo dieser Mensch geboren ist, können Sie künftig in der Zeitung lesen Foto: dpa

BERLIN taz | „Ein Tunesier hat eine Frau überfallen“, „dunkelhäutige Menschen randalierten auf der Straße“, „Bulgarin klaut Handy“ – solche Schlagzeilen wurden in den letzten Jahren immer häufiger. Jetzt sind sie erlaubt.

Der Deutsche Presserat gestattet Medien künftig, die Nationalität von Straftäter*innen zu nennen. Der Presserat ist eine Art Ethikkommission des deutschen Journalismus und rügt Medien, wenn sie gegen die Verhaltensregeln verstoßen, die im Pressekodex stehen.

Am Mittwoch änderten die Mitglieder des Presserats die Regeln für die Kriminalitätsberichterstattung. Bislang formulierte der Pressekodex, dass „für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug“ bestehen muss, damit Merkmale wie Nationalität oder Ethnie erwähnt werden dürfen. Laut der neuen Regel dürfen sie auch erwähnt werden, wenn Journalist*innen „ein begründetes öffentliches Interesse“ wahrnehmen.

Allerdings sollen Journa­list*in­nen darauf achten, „dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt“. Geblieben ist außerdem der Satz „Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte“.

Anlass für die Richtlinie war nicht Kriminalität

Nach den Vorfällen in der Silvesternacht 2015 in Köln hatten einige Leser*innen und Fernsehzuschauer*innen kritisiert, dass Medien die Herkunft der Verdächtigen nicht genug thematisiert hätten. Im ver­gangenen Frühjahr hatte der Presserat entschieden, die alte Formulierung zunächst zu behalten, das Thema allerdings zu überprüfen. Trotzdem hatten viele Medien begonnen, punktuell Nationalität oder auch den Aufenthaltsstatus in die Berichterstattung einzuschließen.

Die Sächsische Zeitung hatte im Sommer öffentlich verkündet, ab jetzt immer die Nationalität von Verdächtigen und Täter*innen zu nennen. Die taz hat sich weiterhin an den Pressekodex gehalten.

„Die Formulierung „begründbarer Sachbezug“ ist eine sperrige, juristische Vokabel“, kommentierte Frank Überall, Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Deshalb halte er die Präzisierung, wie der Presserat sie vorgenommen habe, für völlig richtig. Allerdings forderte der DJV-Vorsitzende vom Presserat eine „Sammlung von Leitsätzen“ aus der Praxis. „So etwas muss es auf jeden Fall noch ­geben“, sagte Überall. Die Materie sei kompliziert.

Die Richtlinie zur Diskriminierung stammt von Anfang der 1970er Jahre. Anlass war damals nicht Kriminalität: Medien hatten regelmäßig die Hautfarbe von US-Soldat*innen genannt, was diese als diskriminierend empfanden. Daraufhin wurde die Richtlinie eingeführt.

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