Landgericht verurteilt AfD-Politikerin: Volksverhetzung auf Facebook

Das Landgericht Verden hat die AfD-Politikerin Marie-Thérèse Kaiser wegen Volksverhetzung verurteilt. Anlass war ein rassistischer Post auf Facebook.

Marie-Thérèse Kaiser

Vom Landgericht Verden verurteilt: Marie-Thérèse Kaiser Foto: Instagram

HAMBURG taz | In den sozialen Medien präsentiert sich Marie-Thérèse Kaiser als freundliches und erfolgreiches Gesicht rechtsextremer Positionen. Vor dem Landgericht Verden hat Kaiser dagegen am Montag eine Schlappe erlitten: Das Landgericht bestätigte, dass sich die Influencerin mit einem rassistischen Post auf Facebook der Volksverhetzung schuldig gemacht hat. Ihre Berufung gegen das vorhergehende Urteil des Amtsgerichts Rotenburg/Wümme hatte keinen Erfolg.

Kaiser ist Kreisvorsitzende der AfD in Rotenburg/Wümme, sitzt im dortigen Kreistag und arbeitet seit 2019 für den parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann. Vor allem aber ist sie für die mediale Präsenz der AfD bedeutend: In den sozialen Medien folgen ihr mehrere 10.000 Menschen.

In einem Post auf Facebook hatte Kaiser 2021 afghanische Ortskräfte der Bundeswehr in Verbindung mit Gruppenvergewaltigungen gebracht. Der Post bezog sich auf eine Aussage des Hamburger Bürgermeisters Peter Tschen­tscher (SPD), der für die Aufnahme von 200 in Afghanistan gefährdeten Mitarbeitern der Bundeswehr geworben hatte.

Das Landgericht urteilte: Der Beitrag ist in zweifacher Hinsicht volksverhetzend. Einerseits habe Kaiser mit dem Post zu Hass aufgestachelt, erklärte eine Gerichtssprecherin. Zum anderen handelt es sich um einen „Angriff auf die Menschenwürde“ einer klar abgrenzbaren Menschengruppe – besagter 200 Ortskräfte.

Anders als von Kaiser behauptet, habe sie mit ihrem Beitrag nicht zu einer Debatte anregen wollen. Dafür muss Kaiser nun 100 Tagessätze zu 60 Euro Geldbuße zahlen, insgesamt also 6.000 Euro. Sobald das Urteil in Kraft tritt, gilt sie damit als vorbestraft. Auf X, vormals Twitter, kündigte sie an, erneut gegen das Urteil vorgehen zu wollen.

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