Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Karlsruhe weist Eilantrag zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Heilmann abgewiesen. Das Klimaschutzgesetz kann am Freitag verabschiedet werden.

Verfassungsrichter in ihren Roben

„Der Antrag ist in der Hauptsache derzeit von vornherein unzulässig“, sagen die Rich­te­r:in­nen Foto: Uli Deck/dpa

KARLSRUHE taz/reuters/epd | Der Bundestag darf wie geplant am Freitag über die Novelle des Klimaschutzgesetzes abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag einen Antrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann zurück.

Heilmann hatte durch die kurze Beratungszeit seine Rechte als Abgeordneter verletzt gesehen und wollte mit einer einstweiligen Anordnung die Parlamentsabstimmung verhindern lassen. Zur Begründung heißt es vom Gericht nur, Heilmanns „Antrag in der Hauptsache“, also die Organklage, sei „derzeit von vornherein unzulässig“. Warum der Hauptantrag unzulässig ist, deutet das Gericht nicht einmal an. Es wurde auch keine weitere Begründung angekündigt.

Heilmann hatte im Einzelnen bemängelt, dass für die Endfassung des Gesetzentwurfs, auf die sich die Ampel-Fraktionen nach monatelangen Verhandlungen verständigt hatten, nur wenige Tage Beratungszeit zur Verfügung stünden, Änderungsanträge nicht förmlich eingereicht worden seien und keine Anhörung von Sachverständigen mehr erfolge. Über den Entwurf soll am Freitag im Bundestag abgestimmt werden.

Das Bundeskabinett hatte die Novelle des Klimaschutzgesetzes bereits im Juni 2023 gebilligt. Es steckte aber in den Beratungen des Bundestages fest, weil es die Abschaffung der Verantwortung einzelner Ministerien für die Nichterfüllung der Klimavorgaben vorsieht. Die Grünen drangen auf Nachverhandlungen, die FDP bestand darauf, dass künftig die Bundesregierung als Ganze für die Erreichung der Klimaziele sorgen muss.

Anfang vergangener Woche verkündeten die Ampel-Fraktionen dann eine Verständigung. Heilmann hatte einmal Erfolg mit einer einstweiligen Verfügung. Er verhinderte im vergangenen Sommer die Bundestags-Abstimmung über das umstrittene Heizungsgesetz, weil das Bundesverfassungsgericht seinem Antrag stattgab. Die Abstimmung musste im Herbst nachgeholt werden.

Heilmann ist Jurist und Unternehmer und war Justizsenator in Berlin. Er sitzt seit 2017 im Bundestag, wo er Mitglied im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie ist. Das Klimaschutzgesetz legt die Schritte zur Erreichung der Klimaziele fest. Bis 2030 müssen die klimaschädlichen Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken und bis 2040 um 88 Prozent gemindert werden. Von 2045 will Deutschland klimaneutral wirtschaften.

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